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Dr. Grit Zatloukal
Senior Key Account Manager
Bisnode Deutschland GmbH
Tel: +49 6151 380 622
grit.zatloukal@bisnode.com
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AGB

Anwendungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf Rechtsbeziehungen zwischen der Global Group Dialog Solutions AG einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen (Global Consulting, Global Consulting, Global Direct, Global Fullfillment, Global Call, Global Research etc.) (nachfolgend „GG“) genannt sowie der Prospega GmbH (nachfolgend „Prospega“ genannt) (beide nachfolgend zusammen „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Dritten (nachfolgend „Auftraggeber“), welche das Produkt „Target Select“ in Anspruch nehmen, Anwendung. Die Auftragnehmer bieten das Produkt in gemeinsamer Kooperation an.

2. Sofern der Auftraggeber GG beauftragt, finden ergänzend zu diesen AGB die allgemeinen AGB der GG Anwendung, welche unter www.bisnode.de eingesehen werden können.

3. Sofern der Auftraggeber Prospega beauftragt, finden ergänzend zu diesen AGB die allgemeinen AGB von Prospega Anwendung, welche unter www.prospega.de eingesehen werden können

4. Sollten einzelne Vorschriften der allgemeinen AGB der Auftragnehmer diesen AGB widersprechen, so finden vorrangig diese AGB Anwendung.

Angebote

5. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6. Angebote für die Verteilung von target select Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie der von dem Aufraggeber vorgegebenen Aufgabenstellung und Verteilart Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen.

Anlieferung

7. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat (bis DIN-A4; Sondergrößen sind vorab separat abzuklären) aufweisen. Sendungen, die über dieses Format hinausgehen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.

8. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 5 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern.

9. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung  oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung

10. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn,  dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht.

11. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).

12. Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

Gewährleistung

13. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte, mithin insbesondere dafür, dass der Text nicht gegen das Urheber- Wettbewerbs- oder Markenrecht verstößt.

14. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.

15. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Dies auf Grund es Umstandes, dass regelmäßig 10 Prozent der potentiell erreichbaren Haushalte auf Grund der örtlichen Gegebenheiten wie z.B. innenliegende Briefkäste ohne frei Zugangsmöglichkeit, tatsächlich nicht erreicht werden können.

16. Der Auftragnehmer ist berechtigt , Subunternehmer einzusetzen,

17. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend, sofern der Auftraggeber diese nicht bis dahin gegen Übernahme der Rücksendekosten zurückverlangt hat, als Makulatur behandelt und vernichtet.

Beanstandungen

18. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach der durchgeführten Verteilung durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können.

19. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandungen der gesamten Leistungen, wenn der beanstandete Teil 10 % nicht übersteigen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, mit einer Gesamtmenge von bis zu 10 %, nicht zum Abzug von der Rechnung.

20. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet der Auftragnehmer angemessene Nacherfüllung in Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben.

21. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.

22. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Zahlung

23. Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.

24. Sofern GG Vertragspartner des Auftraggebers ist wird darauf hingewiesen, dass GG im Thema Forderungsfinanzierung mit dem Partner A.B.S. Global Factoring AG, Postfach 140103, D-65208 Wiesbaden zusammenarbeitet. GG bleibt es daher vorbehalten, eine entstehende Forderung an A.B.S. abzutreten.

Allgemeines

25. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes infolge von nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder Einwirkung Dritter.

26. Der Anwendung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie den Auftragnehmer in Bestätigungs- oder sonstigen Schreiben mitgeteilt werden.

27. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

28. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

29. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.